Blog

Vollmachten

6. September 2022

Vollmachten und Verfügungen in der Pflege

Oft kommt es ganz plötzlich und unerwartet, dass eine Pflegesituation eintritt. Um sich selbst abzusichern, empfehlen wir dringend, bereits frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Denn die eigenen Wünsche sollten auch in dieser Phase berücksichtigt werden. Welche Details lassen sich schon im Voraus klären, bzw. festlegen?

„Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Stellvertreter, der in dieser Funktion für Sie Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht – auf Wunsch auch dann, wenn Sie selbst noch entscheidungsfähig sind. Als Voraussetzung gilt: Sie sind zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Person bevollmächtigen, volljährig und geschäftstüchtig.“ Quelle: www.pflege.de

Wenn Sie als Privatperson eine Vollmacht ausstellen, gibt es KEINE Vorschriften. Achten Sie aber dennoch darauf, dies schriftlich zu tun. Ferner achten Sie darauf, was und in welchem Umfang in der Vollmacht steht.

Deshalb können Sie mit folgenden Vollmachten und Verfügungen vorsorgen:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testament

Letztwillige Verfügung und Vollmacht über den Tod hinaus

Um dieses Thema vollumfänglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen, dies über eine Rechtskanzlei abzuklären, da es hier viel zu berücksichtigen gibt!