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Hilfsmittel in der Pflege

24. März 2022

Hilfsmittel

Wenn durch Krankheit oder Behinderung Einschränkungen entstehen, können Hilfsmittel dabei helfen, diese auszugleichen. Sei es ein Rollator, Sehhilfen oder auch Kompressionsstrümpfe – mit diesen sogenannten beweglichen Gütern soll der selbstbestimmte Alltag ermöglicht und gewährleistet werden. Sie können Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen, die entweder die Kosten übernehmen oder die Gegenstände als Leihgabe zur Verfügung stellen.

 

Folgende Unterlagen brauchen Sie, um einen Antrag auf Hilfsmittel bei der Krankenkasse einzureichen:

  • Kostenvoranschlag
  • Ärztliches Rezept mit möglichst genauer Bezeichnung der zu beantragenden Hilfsmittel inklusive Mengenangabe
  • Gutachten vom behandelnden Fachpersonal, das die Notwendigkeit beschreibt. Am besten enthält das Gutachten die Diagnose, die Beschreibung des Ist- und Ziel-Zustands sowie des vorherigen Zustands und des geplanten Zeitraums.

Diese Unterlagen können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollte Ihr Antrag trotz vollständiger Unterlagen und Erklärungen abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Daraufhin können Sie dann noch einmal die Notwendigkeit darlegen und ausführen.

Wenn Sie dazu Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!